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Die Prüfung besteht aus 2 Teilen, einem schriftlichen Ankreuztest (multiple choice) und einem mündlichen Teil. Die Prüfung findet nach der Schulung statt.
Die gesamten Kosten betragen 45 EURO, davon entfallen jeweils 15 EURO auf das Erstellen der Fahrerkarte, auf die Schulung sowie auf die Prüfung. Kolleginnen und Kollegen die einen alten Ausweis von 3811 oder 2143 haben, benötigen nur Fahrerkarte und Schulung und zahlen daher nur 30 EURO. Besteht ein Prüfling nicht, so hat er die Möglichkeit den kompletten Test zum nächsten Termin zu wiederholen; die Kosten für die nochmalige Prüfung betragen ebenfalls 15 EURO. Besteht er ein weiteres mal nicht, hat er 4 Wochen Sperrfrist.
Neue Fahrer/innen dürfen erst Taxi fahren, wenn Sie ihre Fahrerkarte bekommen haben.
Im schriftlichen Teil werden folgende Punkte behandelt:
> Kenntnis der Funk-, Betriebs- und Diszipliniarordnung der Hallo Taxi 3811 GmbH > Verhalten gegenüber Fahrgästen (auch Schulkindern) und Kollegen > Umgang mit Vorbestellungen > Regeln am Halteplatz (Verhalten, Einsteiger, Anfahren, Aufnehmen in Sichtweite) > Rechnungsfahrten > Krankentransporte > Ausstellen von Quittungen > vergebliche Anfahrt > Notrufknopf > Verhalten gegenüber der Zentrale > Gaststättenaufträge > Wagenwäsche > Fahren ohne eingeschaltetes Taxameter > Umgang mit dem Funkgerät (Bedienungsanleitung d. Funkgerätes darf benutzt werden) > FrauenNachtTaxi (Bedienungsanleitung d. Funkgerätes darf benutzt werden) > allgemeine Regeln im Straßenverkehr
der mündliche Teil:
Im mündlichen Teil werden folgende Punkte behandelt:
> Besprechnung des schriftlichen Tests ...(hier hat der Prüfling auch die Möglichkeit, falsch beantwortete Fragen richtig zu stellen
> Umgang mit dem Stadtplan ....schwierige Schreibweisen (Ch, Pf,...) ....finden kleiner Straßen mit Positionsnummer, z. B. Salbeiweg ....finden von Adressen im Hannoververzeichnis, hinten ....Zuordnung von Ortsteilen, z. B. Empelde, Altwarmbüchen, etc.
Neue Fahrerinnen und Fahrer bekommen für die ersten 4 Wochen folgende Dienste im Profil nicht freigeschaltet: Botenfahrten, Besorgungsfahrten, Einkaufsfahrten und Sonderdienste. Um sich diese Dienste im Fahrerprofil freischalten zu lassen, müssen die neuen Kolleginnen und Kollegen eine separate Schulung mit einer kleinen Prüfung ablegen. Diese Schulung findet an jedem 2. Dienstag im Monat statt. Die Informationen dazu erhalten sie bei der Fahrerkartenausbildung.
Den ärztlichen Notdienst dürfen neue Fahrerinnen und Fahrer erst nach 6 Monaten fahren, auch dazu gibt es eine Schulung und Prüfung.
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